Mit den EU-weit geltenden neuen Anforderungen für den Explosionsschutz, die in der Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137) festgeschrieben sind, muss sich jedes Unternehmen befassen, das Explosionsrisiken nicht vollständig ausschließen kann. ATEX 137 sieht u.a. vor, dass der Betreiber die individuellen Risiken in Bezug auf den Staubexplosionsschutz genau untersuchen muss. Er muss darlegen, welche Maßnahmen er ergriffen hat, und er muss auch die Zoneneinteilung in den staubexplosionsgefährdeten Bereichen definieren. All dies wird in einem Explosionsschutzdokument niedergelegt.
Als Hersteller von Anlagen zur Staubabsaugung und –filtration hat Donaldson umfassende und branchenübergreifende Erfahrung in der Anwendung der ATEX-Richtlinien: Seit dem 1.7.2003 stellt Donaldson Anlagen zur Verfügung, die gemäß ATEX 95 (94/9/EG) in staubexplosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden können.
Das breite Know-how in Sachen Staubexplosionsschutz stellt Donaldson jetzt auch in der Beratung zur Verfügung. Bei der Begutachtung spielt der „Grad der Reinhaltung“ eine wichtige Rolle. Denn jede Staubablagerung in Ex-Bereichen birgt eine latente Gefahr, weil sich aufgewirbelter Staub entzünden kann. So trägt Sauberkeit – die u.a. durch eine wirkungsvolle Entstaubung gewährleistet wird – zur Erhöhung der Sicherheit bei. Der Anwender kann die Gelegenheit der ATEX-Beratung nutzen, um die Effizienz seiner Entstaubungsanlage überprüfen zu lassen.
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